Oft gestellte Fragen (FAQ’s)

Kostet die Dienstleistung von Extendis etwas?

Nein, die Dienstleistung (Vermittlung) ist für Stellensuchende kostenlos. Allfällige Kosten übernimmt der neue Arbeitgeber. Profitieren Sie von unserem breiten Dienstleistungsangebot, von unseren Kontakten und unserem Know-How. Wir beraten Sie gerne individuell und persönlich.

Ich komme aus dem Ausland und kenne die Gepflogenheiten in der Schweiz nicht. Erhalte ich Unterstützung?

Auf jeden Fall begleiten und unterstützen wir Sie ganzheitlich. Dazu gehören auch die Tipps für die Wohnungssuche, den Versicherungen, Altersvorsorge, Steuern etc.

Bin ich als Temporärmitarbeiter:in / Interims Manager:in gegen Krankheit und Unfall versichert?

Auf jeden Fall. Dies ist auch im GAV Personalverleih (Gesamtarbeitsvertrag) so geregelt. Zudem sind wir Mitglied vom Personalverband Swissstaffing und SQS zertifiziert. Das heisst, dass wir immer wieder Qualitätsprüfungen durchlaufen und dadurch auf dem neusten Stand sind. Anbei die wichtigsten Punkte aus dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV).

Wie sieht es aus mit meiner beruflichen Vorsorge / Pensionskasse?

Der GAV Personalverleih sieht vor, dass Temporärmitarbeitende / Interims Manager:innen, die einen unbefristeten oder einen über drei Monate dauernden Einsatzvertrag abschliessen, bereits ab dem ersten Tag der BVG-Pflicht unterstehen. Ist der Einsatz kürzer als drei Monate, kann der Mitarbeitende wählen, ob die Einzahlung bereits ab dem ersten Tag erfolgen soll.

Ich habe gehört, dass ich als Temporärmitarbeiter:in Anrecht auf Weiterbildungstage habe. Stimmt das?

Ja, das ist korrekt. Wer dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih untersteht, profitiert von subventionierter Weiterbildung. Temporärarbeitende erhalten bis zu CHF 5000 für Weiterbildung und bis zu CHF 2250 für Lohnausfall.

Stimmt es, dass ich bei Extendis eine Vermittlungsprovision von CHF 300.- erhalte, wenn ich eine Person empfehle, die eine Anstellung erhält?

Ja, das ist korrekt. Voraussetzung ist aber, dass die Person die Probezeit besteht (bei Festanstellungen) und bei Temporäreinsätzen mindestens 2 Monate (rund 340 Stunden) gearbeitet hat. Weiterempfehlung lohnt sich also!

Wie lange sind die Kündigungsfristen bei Temporäreinsätzen?

In der Regel sind die Kündigungsfristen wie folgt: (siehe auch GAV Personalverleih)

1. – 3. Monat: 2 Tage

4. – 6. Monat: 1 Woche

Ab 7. Monat: 1 Monat

Gibt es weitere offene Fragen? Kontaktieren Sie uns jederzeit!